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ChatGPT in der Steuerkanzlei: Was erlaubt ist — und was nie

Ob offiziell erlaubt oder nicht: In den meisten Kanzleien wird ChatGPT bereits genutzt — für E-Mail-Entwürfe, Textkorrekturen, schnelle Fachrecherchen. Das Problem ist nicht das Tool, sondern die fehlende Regel. Denn zwischen „völlig unbedenklich“ und „strafrechtlich relevant“ liegen beim KI-Einsatz in der Steuerkanzlei oft nur wenige Tastenanschläge. Dieser Artikel zieht die Grenze — mit einer einfachen Ampel-Logik, die jedes Teammitglied in fünf Minuten versteht.

Warum das Thema nicht warten kann

Die Nutzung von ChatGPT und ähnlichen Tools regelt sich nicht von selbst. Wer als Kanzleiinhaber keine Vorgabe macht, hat trotzdem eine Praxis — nur eben eine, die niemand kennt und niemand kontrolliert. Genau diese ungeregelte Nutzung ist das eigentliche Risiko: Nicht der Mitarbeiter, der fragt, ob er KI verwenden darf, sondern der, der es einfach tut.

Dazu kommt eine formale Ebene: Seit dem 02.02.2025 verpflichtet Art. 4 des EU AI Act Unternehmen, die KI einsetzen, ihr Personal mit ausreichender KI-Kompetenz auszustatten — unabhängig von der Risikoklasse des eingesetzten Systems. Zuständige Aufsicht in Deutschland ist die Bundesnetzagentur. Wer ChatGPT im Kanzleialltag duldet, setzt KI ein — und sollte das Team entsprechend eingewiesen haben.

Die Ampel-Logik: drei Zonen für den KI-Einsatz

Statt eines vierzigseitigen Regelwerks reicht für den Anfang eine klare Dreiteilung, die jeder Anwendungsfall durchläuft: Grün, Gelb, Rot.

Grün: erlaubt ohne Rückfrage

Alles, was keinerlei Personenbezug und keinerlei Mandatsbezug hat, ist unkritisch. Dazu gehören:

Gelb: nur anonymisiert und mit Freigabe

Die gelbe Zone umfasst Fälle, in denen ein realer Sachverhalt der Ausgangspunkt ist — der aber vollständig anonymisiert werden kann. „Ein Mandant in der Gastronomie hat Frage X“ wird zu „Ein Gastronomiebetrieb hat Frage X“, ohne Namen, ohne Beträge, ohne Merkmale, die eine Rückführung erlauben. Wichtig: Anonymisierung ist mehr als das Weglassen des Namens. Wenn die Kombination aus Branche, Ort und Sachverhalt den Mandanten erkennbar macht, ist der Fall nicht anonym. Deshalb gehört in die gelbe Zone eine zweite Sicherung: die Freigabe durch eine benannte Person in der Kanzlei, die im Zweifel entscheidet.

Rot: nie — unabhängig vom Nutzen

Mandantennamen, Steuernummern, Bescheide, Kontoauszüge, Schriftverkehr — kurz: Mandantendaten jeder Art — gehören nie in frei verfügbare KI-Tools. Hier treffen zwei Regelwerke zusammen: Die Verschwiegenheitspflicht nach § 203 StGB schützt das Mandatsgeheimnis strafbewehrt, und die DSGVO verbietet die Weitergabe personenbezogener Daten an Dritte ohne Rechtsgrundlage. Ein frei verfügbares KI-Tool, dessen Anbieter Eingaben zu eigenen Zwecken verarbeiten kann, ist ein solcher Dritter. Die rote Zone kennt keine Ausnahme „weil es schnell gehen musste“ — sie ist die eine Regel, die jedes Teammitglied auswendig können muss.

Hinweis: Dieser Artikel ordnet das Thema sorgfältig ein, ersetzt aber keine Rechtsberatung. Klären Sie die konkrete Ausgestaltung Ihrer KI-Nutzung mit Ihrem rechtlichen Beistand und Ihrem Datenschutzbeauftragten.

Warum ein Komplettverbot nicht funktioniert

Die naheliegende Reaktion vieler Kanzleien ist das Verbot: „Bei uns wird keine KI genutzt.“ In der Praxis erreicht das meist das Gegenteil. Die Nutzung wandert auf das private Smartphone, aus dem Kanzleikonto wird ein Privatkonto — und statt einer geregelten Nutzung mit klaren Grenzen gibt es eine unsichtbare Nutzung ohne jede Grenze. Wer dagegen die grüne Zone ausdrücklich freigibt, nimmt dem heimlichen Arbeiten den Anlass: Das Team darf, was unbedenklich ist, und weiß genau, wo die Linie verläuft.

Das ist auch wirtschaftlich vernünftig. In Kanzleien sind typischerweise 8–12 Stunden Routinearbeit pro Mitarbeiter und Woche automatisierbar — ein Teil davon beginnt bei so einfachen Dingen wie Formulierungs- und Rechercheunterstützung. Diese Entlastung zu verschenken, weil die Regeln fehlen, ist die teuerste aller Optionen.

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Die KI-Richtlinie: eine Seite statt vierzig

Die Lösung ist keine Software, sondern ein Dokument: eine kurze, verbindliche KI-Richtlinie. Sie muss vier Fragen beantworten:

Eine solche Richtlinie ist zugleich der erste Baustein, um die KI-Kompetenz-Pflicht aus Art. 4 EU AI Act mit Substanz zu füllen: Sie dokumentiert, dass die Kanzlei ihre KI-Nutzung kennt, geregelt hat und das Team eingewiesen ist. Wichtig ist, dass die Richtlinie nicht im Ordner verschwindet — kurz halten, im Team besprechen, sichtbar aufhängen. Die Ampel eignet sich dafür besser als jedes Kapitel im Qualitätshandbuch: Sie passt auf ein Poster neben den Drucker.

Häufige Fragen

Dürfen Mitarbeiter ChatGPT in der Steuerkanzlei überhaupt nutzen?

Ja — für allgemeine Formulierungshilfen und die Recherche allgemeiner Fachfragen ohne jeden Personenbezug ist der Einsatz unproblematisch. Sobald Mandantendaten ins Spiel kommen, gelten enge Grenzen aus § 203 StGB und DSGVO. Eine schriftliche KI-Richtlinie legt die Grenze verbindlich fest. (Keine Rechtsberatung.)

Was darf nie in ChatGPT eingegeben werden?

Mandantennamen, Steuernummern und sonstige Mandantendaten gehören nie in frei verfügbare KI-Tools. Die Verschwiegenheitspflicht nach § 203 StGB und die DSGVO setzen hier eine harte Grenze — unabhängig davon, wie praktisch das Tool im Einzelfall wäre. (Keine Rechtsberatung.)

Reicht ein Verbot von ChatGPT in der Kanzlei aus?

In der Praxis selten. Verbote verlagern die Nutzung häufig auf private Geräte, wo niemand mehr hinsieht. Wirksamer ist eine klare Regelung: erlaubte, bedingte und verbotene Anwendungsfälle schriftlich festhalten und das Team einweisen — auch mit Blick auf die KI-Kompetenz-Pflicht aus Art. 4 EU AI Act.

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